Entlassmanagement

Neuregelung nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V

Damit bei unseren Patientinnen und Patienten eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patient/-innen auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.

Einige Hinweise dazu:

  • Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
  • Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter/-innen während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
  • Wir nehmen bei Bedarf frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzten und Leistungserbringern auf.
  • Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief – mindestens ein vorläufiger Entlassbrief – sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem weiterbehandelnden Arzt zugeschickt.