Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH. Sie besteht derzeit aus 9 Mitgliedern.
Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die letzte Wahl fand im Jahr 2017 statt. Die Mitarbeitervertreter führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen und dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert, nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.
Grundlagen
Grundlage der Tätigkeit der MAV ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde zunächst als Rahmenordnung für ein einheitliches Mitbestimmungsrecht von den deutschen Bischöfen verabschiedet. Auf dieser Grundlage wird die Rahmenordnung mit geringen Änderungen dann in allen Bistümern der Bundesrepublik Deutschland durch den jeweiligen Bischof als kirchlichem Gesetzgeber in Kraft gesetzt. Diese jeweilige MAVO des Bistums ist kirchenrechtlich verbindlich und stellt das Mitbestimmungsrecht für die kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums dar. Das Betriebsverfassungsgesetz hat im kirchlichen Bereich keine Gültigkeit.
Unabhängig von der Arbeitsbefreiung im notwendigen Umfang, z. B. für Sitzungen der MAV, stehen der Mitarbeitervertretung 2 Freistellungen von jeweils der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines Vollbeschäftigten zu. Welcher Mitarbeitervertreter freigestellt werden soll und in welchem Umfang, beschließt die MAV. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung müssen sich über die Form der Freistellung einigen.
Aufgaben
Zu den allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört u. a. die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV und die gegenseitige Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 26 ff. MAVO). Das heißt, Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich regelmäßig gegenseitig über die Angelegenheiten, die das Hospital betreffen.
Ferner muss die Mitarbeitervertretung vom Dienstgeber in zahlreichen Angelegenheiten informiert und beteiligt werden bzw. die Zustimmung der MAV eingeholt werden.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich mit Fragen oder Problemen, die sich aus ihrem/seinem Arbeitsbereich oder Dienstverhältnis ergeben, jederzeit an die Mitarbeitervertretung wenden. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und trägt diese, falls sie berechtigt erscheinen, dem Dienstgeber vor und wirkt auf deren Erledigung hin.
Die Mitarbeitervertreter sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Persönliche Angelegenheiten von Mitarbeiter(inne)n, die ihnen zur Kenntnis kommen, werden vertraulich behandelt.
Möchten Sie sich mit Fragen, Anregungen oder Problemen an die Mitarbeitervertretung richten? Dies können Sie unter folgenden Kontaktdaten tun: